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26. Juli 2026 Philosophie & Ethik 8 Min. Lesezeit

Frei im Paragraphen

Wenn ein Beamter eine Entscheidung trifft, ist er dazu angeleitet, dies möglichst nach dem Gesetz zu tun. Dabei gibt es im Verwaltungsrecht zwei Grundtypen von Entscheidungen. Einer davon lautet „kann”. Das heißt, der Beamte darf selber abwägen, wie er handelt. Das Gesetz lädt ihn dazu ein. Seine Entscheidung verliert ihrer Grenzen. Doch es ergeben sich neue. Handelt der Beamte beim Ermessen wirklich frei — oder determiniert die Norm seine Entscheidung schon, bevor er sie trifft?

In seinem Buch „Was bedeutet das alles?” charakterisiert Thomas Nagel das Problem des freien Willens anhand eines banalen Beispiels, in welchem man zwischen einer Schokoladentorte und einem Pfirsich wählt. In diesem Fall entscheidet man sich für die Torte. Vor dem Entschluss stand nicht fest, was man wählt — erst mit dem Griff zur Torte. Danach denkt man: „Ich hätte doch den Pfirsich nehmen sollen.” Doch wäre das möglich gewesen? Der Gedanke besagt, man hätte unter gleichen Umständen den Pfirsich nehmen können, obwohl in der Wirklichkeit das Gegenteil passiert ist.

Zu diesem Problem gibt es mehrere Positionen. Eine davon ist der Determinismus. Dieser behauptet, es sei im absoluten Sinne niemals möglich, anders zu handeln, als man tatsächlich handelt. Die vorangehenden Umstände bestimmen unser Handeln und lassen uns keine wirkliche Wahl. Selbst wenn man sich dies bewusst mache, verändere es lediglich die Ausgangsbedingungen. Die Vorhersagbarkeit steht dabei nicht zur Debatte. Nagel formuliert das wie folgt: „Die Hypothese besagt, dass es Naturgesetze wie jene, welchen die Bewegung der Planeten unterworfen ist, gibt, die alles bestimmen, was in der Welt geschieht, und dass die vor einer Handlung bestehenden Umstände kraft solcher Gesetze wohl festlegen, dass die Handlung erfolgen wird, als auch jede andere Möglichkeit ausschließen.” Unsere Entscheidungen stünden damit vor unserer Geburt fest — auch die, die Torte zu nehmen. Eine wirkliche Freiheit nach dem deterministischen Verständnis wäre damit nicht möglich.

Bewahrheitet sich der Determinismus, hat das Konsequenzen: die Verantwortung für Taten müsse grundsätzlich infrage gestellt werden, da jede Handlung durch vorangehende Umstände vorbestimmt sei. Doch eine fehlende Verantwortlichkeit mache die schlechte Handlung nicht ungeschehen. Es bleibe sinnvoll, jemanden zu tadeln: nicht als moralisches Urteil, sondern als Versuch, sein künftiges Verhalten zu beeinflussen.

Gegner des Determinismus verweisen auf die Idee des freien Willens. Laut ihnen hätte man sich im gleichen Moment auch für den Pfirsich entscheiden können. Doch auch diese Position hat ein Problem: Wünsche, Überzeugungen und Charakter würden keine Rolle mehr bei der Entscheidung spielen. Die Entscheidung würde ohne Erklärung einfach geschehen. Inwiefern wäre eine Entscheidung dann noch meine Entscheidung? Die libertäre Position antwortet darauf, freies Handeln lasse sich überhaupt nicht weiter zergliedern — Nagel führt sie vor, ohne sie sich zu eigen zu machen: „Freies Handeln ist ein Grundbestandteil der Welt und kann nicht weiter analysiert werden. Es gibt einen Unterschied zwischen einem Geschehen, das sich ohne jede Ursache einfach bloß ereignet, und einer Tat, die ohne jede Ursache einfach getan wird. Diesen Unterschied verstehen wir alle, wenn wir ihn auch nicht erklären können.” Die beiden Positionen lassen uns in einer Sackgasse stehen, die wie folgt beschrieben wird: „Wenn der Determinismus wahr ist, dann sind die vorangegangenen Umstände verantwortlich. Wenn der Determinismus falsch ist, so ist nichts verantwortlich.”

Eine dritte Position versucht den Ausweg: der Kompatibilismus. Er meint, unsere Verantwortlichkeit setze voraus, dass unsere Handlungen determiniert seien. Freiheit sei, aus den eigenen Wünschen heraus handeln zu können. Man wünschte sich die Torte mehr als den Pfirsich — man tat dies aktiv, es geschah nicht einfach. Der Determinismus wäre keine Bedrohung der Freiheit, denn ein Zwang zur Wahl der Torte wäre keine freie Entscheidung gewesen. Freies Handeln setze demnach nur voraus, dass es aus der „gewohnten psychischen Art” entstehe.

Doch auch hier entwickelt sich ein Problem: Wenn jegliche Handlung durch die eigene psychische Verfassung vorherbestimmt wäre, wäre man letztlich wie eine Marionette — zu keinerlei Verantwortung heranzuziehen. Nagel schließt seinen Gedankengang mit zwei offenen Fragen: Was meinen wir eigentlich, wenn wir sagen „Ich hätte mich auch anders entscheiden können”? Und wie müssten wir und die Welt beschaffen sein, damit das wahr sein kann? Beide Fragen bleiben unbeantwortet und stellen ein bis heute ungelöstes Problem der Philosophie dar.

Der amerikanische Physiologe Benjamin Libet versuchte die Willensfreiheit experimentell zu fassen, indem er untersuchte, wann eine Handlung im Gehirn beginnt. Mit EEG und EMG maß er Gehirn- und Muskelaktivität. Die Versuchspersonen sollten die Hand bewegen, wann immer sie den Drang dazu verspürten, und sich auf einer Uhr den Moment merken, in dem ihnen dieser Drang bewusst wurde. Das Ergebnis war ernüchternd: Das Bereitschaftspotential baute sich rund 550 Millisekunden vor der Bewegung auf — bewusst wurde der Drang erst etwa 200 Millisekunden vorher. Zwischen dem unbewussten Anfang und dem bewussten Bemerken lagen also gut 350 Millisekunden.

Libet selbst zog daraus allerdings nicht den Schluss, es gebe keinen freien Willen. Er hielt fest, dass in den verbleibenden rund 200 Millisekunden noch Zeit bleibt, die bereits eingeleitete Bewegung abzubrechen — ein Vetorecht, das er als die eigentliche Freiheit beschrieb: nicht ein freier Wille, sondern ein freies Nicht-Wollen. Belegt hat er dieses Veto 1983 nicht, er hat es vorgeschlagen; erst spätere Arbeiten gingen ihm nach. Und dort blieb der Einwand bestehen: Wer den Abbruch vorher verabredet hat, trifft im Moment des Abbruchs keine Entscheidung mehr. Das Veto war kein wirkliches Veto. Auch deswegen wird der Versuch bis heute kritisch betrachtet.

Dennoch spielt das Experiment bis heute in Philosophie und Neurowissenschaft eine große Rolle und stärkt die Idee des Determinismus. Es kann als ein weiterer Beleg dafür verwendet werden, dass Beamtinnen und Beamte, selbst wenn ihnen das Recht Freiheit gibt, nicht völlig frei entscheiden können und durch andere Faktoren bestimmt werden. Unsere Idee der selbstständigen Entscheidung wird hinfällig. Selbst das bewiesene Vetorecht verliert sich in der Determiniertheit der Entscheidung, das Veto einzusetzen.

Die Ärzte Sigmund Freud und Alfred Adler bringen ein weiteres Merkmal in die Idee des Determinismus: das Unbewusste. Sigmund Freud spricht von einem Menschen, der aus drei Teilen besteht: dem Es, das teilweise angeboren ist und Lüsten, Trieben und der Libido unterliegt; dem Über-Ich, das Moral, Werte, Normen und Gebote vermittelt; und dem Ich, das zwischen beiden vermittelt. Dadurch ist der Mensch einerseits determiniert, da die Handlungen von Es und Über-Ich vorbestimmt sind, andererseits bleibt ihm die Freiheit, zwischen beiden abzuwägen. Im Eisbergmodell, das später aus seiner Lehre gebildet wurde, lässt sich die Idee des Bewussten und Unbewussten veranschaulichen: Während Gedanken, Worte und Handlungen an der Oberfläche sichtbar sind, spielen sich Werte, Normen, Triebe, Wünsche und Bedürfnisse im Verborgenen ab. Wenn ein Beamter nun einen Antrag eines Menschen bearbeiten muss, den er persönlich nicht leiden kann, kann er abwägen. Während das Es versuchen wird, den Antrag abzulehnen, wird das Über-Ich auf den Wert der Gleichbehandlung verweisen. Ihm bleibt die Möglichkeit zu entscheiden, welchem Teil er nachgibt. Erneut stellt sich aber die Frage: War das dann seine freie Entscheidung — oder hat das Über-Ich gewonnen, weil die Norm so stark internalisiert ist, dass das Es gar keine Chance hatte?

Alfred Adler, einst Wegbegleiter Freuds, dreht das Ganze um. Laut ihm wird der Mensch nicht von Trieben gedrängt, sondern von Zielen gezogen. Die zentrale Idee Adlers ist das Gemeinschaftsgefühl. Wenn es vorhanden ist, entstehen Vertrauen, Geborgenheit und ein gesundes Selbstbewusstsein. Fehlt es, können Minderwertigkeitsgefühle entstehen, die wiederum die Erfüllung der drei Lebensaufgaben — Gemeinschaft, Arbeit und Liebe — erschweren. Auch Adlers Theorie zeigt: Unsere Handlungen sind durch vorangehende Ereignisse geprägt — durch Erziehung, Umfeld und die Frage, ob das Gemeinschaftsgefühl gestärkt oder geschwächt wurde. Wenn der Beamte also entscheidet, entscheidet er da wirklich selbst — oder entscheiden Minderwertigkeitsgefühle und frühkindliche Prägungen? Entscheidet er aus Frust, die drei Lebensaufgaben nicht erfüllen zu können?

Während Freud und Adler danach fragen, was den Menschen bestimmt, widerspricht der französische Philosoph Jean-Paul Sartre den Grundlagen ihrer Fragestellungen. Durch seine Auffassung verliert der Mensch die passive Rolle — sein aktives Handeln wird gewertet. Dadurch, dass der Mensch erst existiert und zunächst nichts ist, ist ihm Freiheit gegeben. Er definiert seine Essenz und schafft sich damit selbst. Es gibt keinen Gott, der Essenz oder Wertevorstellungen vorbestimmt. Damit trägt jeder Mensch Verantwortung für seine eigene Existenz. Jede Entscheidung setzt ein allgemeines Vorbild und betrifft damit die gesamte Menschheit. Der Mensch verantwortet sein Handeln also gegenüber allen. Er ist zur Freiheit verurteilt. Aus dieser Verantwortung kann er sich nicht herausreden. Er muss Bedeutung schaffen und handeln, ohne äußere Anleitung. Wer dieser Verantwortung ausweicht — wer sagt „Ich hatte keine Wahl” oder „Das ist Vorschrift” — handelt in mauvaise foi, in schlechtem Glauben. Er tut so, als wäre er ein Ding mit festgelegter Funktion. Die existenzialistische Position Sartres bildet einen grundlegenden Widerspruch zu den Vertretern des Determinismus. Der Beamte steht vor einer ganz neuen Aufgabe: Er trägt nun eine viel größere Verantwortung — nicht nur für seine eigene Existenz, sondern gegenüber allen Menschen. Er schafft durch seine Entscheidung seine Essenz, seine Werte, seine Existenz.

Wenn der Beamte nun denkt, er kann frei entscheiden, steht er vor einer der größten Fragen der Philosophie, die bis heute nicht einheitlich beantwortet werden konnte. Er könnte versuchen, aus freien Stücken heraus zu entscheiden, könnte aber nie sicher sein, dies getan zu haben. Entscheidungen und Ereignisse vor seiner Existenz könnten dazu geführt haben, dass die Wahl, vor der er jetzt steht, eine Illusion ist. Gegenteiliges wird er nie beweisen können. Denn selbst wenn er sich anders entscheidet, aus Angst, determiniert zu sein, tut er dies aufgrund von vorangehenden Entscheidungen. Libet legte nahe, dass er sich schon viel früher entschieden hat. Freud zeigte, dass der Beamte nur Vermittler zwischen dem Es und dem Über-Ich ist — getrieben von Trieben und Unbewusstem. Adler hat gezeigt, dass frühkindliche Ereignisse und Minderwertigkeitsgefühle seine Entscheidungen prägen. Hält er am freien Willen fest, verliert die Entscheidung ihre Ursache und damit auch den Beamten als ihren Urheber. Auch Sartre löst die Sackgasse nicht auf — er verändert jedoch die Frage. Er sagt, dass der Beamte zur Freiheit verurteilt ist. Er trägt mit seinen Entscheidungen weitreichende Verantwortung gegenüber sich selbst und jedem anderen Menschen und muss durch eigene Werte und Normen seine Existenz schaffen. Er muss handeln. Selbst wenn er nicht handelt, entscheidet er sich aktiv dazu und trägt trotzdem Verantwortung. Egal ob er Existenzialist oder Determinist ist — seine Verantwortung für die Handlung wird bestehen bleiben. Ob er will oder nicht.

Quellen

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