Der Staat, der sein Verwaltungsrecht abschaffte
Argumentationsstruktur des Essays
flowchart TD T["These: Das Verwaltungsrecht ist keine Selbstverständlichkeit,<br>sondern eine bewusste Konstruktion gegen eine Lücke,<br>die im Gesellschaftsvertrag selbst angelegt ist"] A1["Fall: Herr Müller klagt gegen Enteignung<br>für eine Schnellstraße — der Bürger darf<br>den Staat verklagen"] A2["DDR 1952: Das Demokratisierungsgesetz überträgt die<br>Landesaufgaben auf die Bezirke — die Verwaltungsgerichte<br>fallen mit weg"] A3["Babelsberg 1958: Ulbricht erklärt die Trennung von<br>Individuum und Gesellschaft für bürgerlich. Eine Rechtsprechung<br>auf subjektiven Rechten könne es nicht geben"] P1["Folge: Das Verwaltungsrecht wird als Rechtszweig<br>abgeschafft, die Vorlesung durch Klassenkampf ersetzt"] P2["Rousseau sah die Lücke schon 1762: Im Einzelfall verliert<br>der allgemeine Wille seine Natur — Staat gegen Einzelnen,<br>ohne Gesetz und ohne Richter"] P3["Rousseau liefert keine Antwort: Der allgemeine Wille ist<br>zwar stets richtig, die Volksbeschlüsse sind es nicht.<br>Man will sein Bestes, sieht aber nicht, worin es besteht"] P4["Der Bruch: Die Prämisse ist nicht falsch, sie ist<br>unüberprüfbar — und Unüberprüfbarkeit ist genau das,<br>wogegen Verfahren erfunden wurden"] E1["Einwand: Wer Willen und Beschluss des Volkes gleichsetzt,<br>braucht kein Verwaltungsrecht. Aus der eigenen Prämisse<br>war die Abschaffung folgerichtig"] P5["Gegenarchitektur der Bundesrepublik: Verwaltungsakt als<br>einseitige Regelung (§ 35 VwVfG), darüber Widerspruch,<br>§ 40 VwGO und Art. 19 Abs. 4 GG"] S["Schluss: Schon das Grundgesetz misstraut dem Staat<br>und legt ihn auf ständige Prüfung an.<br>Herr Müller kann klagen"] T --> A1 T --> A2 A2 --> A3 A3 --> P1 T --> P2 P2 --> P3 P3 --> P4 E1 -.-> P4 P1 --> E1 P4 --> P5 A1 --> P5 P5 --> S P4 --> S
Argumentation als Text
- These: Das Verwaltungsrecht ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine bewusste Konstruktion gegen eine Lücke, die im Gesellschaftsvertrag selbst angelegt ist stützt Nr. 2 — Fall; Nr. 3 — DDR 1952; Nr. 6 — Rousseau sah die Lücke schon 1762
- Fall: Herr Müller klagt gegen Enteignung für eine Schnellstraße — der Bürger darf den Staat verklagen stützt Nr. 10 — Gegenarchitektur der Bundesrepublik
- DDR 1952: Das Demokratisierungsgesetz überträgt die Landesaufgaben auf die Bezirke — die Verwaltungsgerichte fallen mit weg stützt Nr. 4 — Babelsberg 1958
- Babelsberg 1958: Ulbricht erklärt die Trennung von Individuum und Gesellschaft für bürgerlich. Eine Rechtsprechung auf subjektiven Rechten könne es nicht geben stützt Nr. 5 — Folge
- Folge: Das Verwaltungsrecht wird als Rechtszweig abgeschafft, die Vorlesung durch Klassenkampf ersetzt stützt Nr. 9 — Einwand
- Rousseau sah die Lücke schon 1762: Im Einzelfall verliert der allgemeine Wille seine Natur — Staat gegen Einzelnen, ohne Gesetz und ohne Richter stützt Nr. 7 — Rousseau liefert keine Antwort
- Rousseau liefert keine Antwort: Der allgemeine Wille ist zwar stets richtig, die Volksbeschlüsse sind es nicht. Man will sein Bestes, sieht aber nicht, worin es besteht stützt Nr. 8 — Der Bruch
- Der Bruch: Die Prämisse ist nicht falsch, sie ist unüberprüfbar — und Unüberprüfbarkeit ist genau das, wogegen Verfahren erfunden wurden stützt Nr. 10 — Gegenarchitektur der Bundesrepublik; Nr. 11 — Schluss
- Einwand: Wer Willen und Beschluss des Volkes gleichsetzt, braucht kein Verwaltungsrecht. Aus der eigenen Prämisse war die Abschaffung folgerichtig Einwand gegen Nr. 8 — Der Bruch
- Gegenarchitektur der Bundesrepublik: Verwaltungsakt als einseitige Regelung (§ 35 VwVfG), darüber Widerspruch, § 40 VwGO und Art. 19 Abs. 4 GG stützt Nr. 11 — Schluss
- Schluss: Schon das Grundgesetz misstraut dem Staat und legt ihn auf ständige Prüfung an. Herr Müller kann klagen