Der Verteidiger im eigenen Staat
Argumentationsstruktur des Essays
flowchart TD T["These: Wer im Unrechtssystem verteidigt, hilft dem Mandanten<br>und beglaubigt zugleich das System. Die Schwelle liegt dort,<br>wo Mitarbeit der Institution Handlungsfähigkeit gerade dort<br>verschafft, wo sie Unrecht tut"] A1["Fall: Gysis erster großer Prozess — Rudolf Bahro,<br>SED-Funktionär und Verfasser der 'Alternative',<br>angeklagt nach §§ 98, 245 StGB-DDR"] A2["Gysi verteidigt juristisch sauber: keine geheimen<br>Informationen, das Manuskript ging an einen<br>Gewerkschaftsverlag — er verlangt Freispruch"] A3["Der Prozess war vorher mit Mielke und Honecker<br>abgestimmt. Strafmaß und Urteil standen fest.<br>Acht Jahre Haft"] P1["Struktur: Die Kollegien-Verordnung von 1953 stellt die<br>Anwaltschaft unter das Justizministerium. Etwa 20<br>Einzelzulassungen landesweit — die Zulassung war vorgefiltert"] P2["Norm: Art. 4 StGB-DDR gewährleistet die Verteidigung.<br>§ 244 erfasst Rechtsbeugung bei Richtern und Staatsanwälten,<br>den Verteidiger nicht — er verantwortet das Ergebnis nicht"] P3["Folge: Ein Recht, das derselbe Gesetzgeber einschränkt,<br>ist wertlos. Die saubere Verteidigung blieb<br>ohne Wirkung aufs Urteil — sie war symbolisch"] P4["Arendt: Zwischen Gehorsam und Unterstützung gibt es im<br>politischen Raum keinen Unterschied. Wer im Apparat wirkt,<br>hält ihn funktionsfähig und wird zum Mitwirkenden"] E1["Einwand: Verteidiger arbeiten dem Verfahren entgegen —<br>anders als Verwaltungsbeamte, die das System aktiv stützen.<br>Die Übertragung hinkt"] P5["Antwort: Ihr Mitwirken erzeugt trotzdem Glaubhaftigkeit.<br>Der Prozess sieht aus wie ein Verfahren, das Rechtssystem<br>gewinnt Legitimität — im Fall Bahro gegen den Befund"] P6["Heute: § 36 BeamtStG — volle eigene Verantwortung,<br>Remonstrationspflicht, Grenze bei erkennbar Strafbarem<br>oder Menschenwürdeverletzung"] S["Schluss: § 36 ist der Versuch, Arendts Ethik ins Beamtentum<br>einzubauen — wer handelt, verantwortet, und kann sich<br>hinter dem Apparat nicht verstecken"] T --> A1 T --> P1 A1 --> A2 A1 --> A3 A2 --> P3 A3 --> P3 P1 --> P2 P2 --> P3 P3 --> P4 E1 -.-> P4 E1 --> P5 P5 --> P6 P4 --> S P5 --> S P6 --> S
Argumentation als Text
- These: Wer im Unrechtssystem verteidigt, hilft dem Mandanten und beglaubigt zugleich das System. Die Schwelle liegt dort, wo Mitarbeit der Institution Handlungsfähigkeit gerade dort verschafft, wo sie Unrecht tut stützt Nr. 2 — Fall; Nr. 5 — Struktur
- Fall: Gysis erster großer Prozess — Rudolf Bahro, SED-Funktionär und Verfasser der 'Alternative', angeklagt nach §§ 98, 245 StGB-DDR stützt Nr. 3 — Gysi verteidigt juristisch sauber; Nr. 4 — Der Prozess war vorher mit Mielke und Honecker …
- Gysi verteidigt juristisch sauber: keine geheimen Informationen, das Manuskript ging an einen Gewerkschaftsverlag — er verlangt Freispruch stützt Nr. 7 — Folge
- Der Prozess war vorher mit Mielke und Honecker abgestimmt. Strafmaß und Urteil standen fest. Acht Jahre Haft stützt Nr. 7 — Folge
- Struktur: Die Kollegien-Verordnung von 1953 stellt die Anwaltschaft unter das Justizministerium. Etwa 20 Einzelzulassungen landesweit — die Zulassung war vorgefiltert stützt Nr. 6 — Norm
- Norm: Art. 4 StGB-DDR gewährleistet die Verteidigung. § 244 erfasst Rechtsbeugung bei Richtern und Staatsanwälten, den Verteidiger nicht — er verantwortet das Ergebnis nicht stützt Nr. 7 — Folge
- Folge: Ein Recht, das derselbe Gesetzgeber einschränkt, ist wertlos. Die saubere Verteidigung blieb ohne Wirkung aufs Urteil — sie war symbolisch stützt Nr. 8 — Arendt
- Arendt: Zwischen Gehorsam und Unterstützung gibt es im politischen Raum keinen Unterschied. Wer im Apparat wirkt, hält ihn funktionsfähig und wird zum Mitwirkenden stützt Nr. 12 — Schluss
- Einwand: Verteidiger arbeiten dem Verfahren entgegen — anders als Verwaltungsbeamte, die das System aktiv stützen. Die Übertragung hinkt stützt Nr. 10 — Antwort Einwand gegen Nr. 8 — Arendt
- Antwort: Ihr Mitwirken erzeugt trotzdem Glaubhaftigkeit. Der Prozess sieht aus wie ein Verfahren, das Rechtssystem gewinnt Legitimität — im Fall Bahro gegen den Befund stützt Nr. 11 — Heute; Nr. 12 — Schluss
- Heute: § 36 BeamtStG — volle eigene Verantwortung, Remonstrationspflicht, Grenze bei erkennbar Strafbarem oder Menschenwürdeverletzung stützt Nr. 12 — Schluss
- Schluss: § 36 ist der Versuch, Arendts Ethik ins Beamtentum einzubauen — wer handelt, verantwortet, und kann sich hinter dem Apparat nicht verstecken